Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend abgekürzt mit “AGB“) von Birgit Engel
A. Geltungsbereich
I. Diese AGB gelten ausschließlich für alle Warenbestellungen und sonstige Leistungen, die zwischen BIRGIT ENGEL und unseren Kunden im Ladenlokal geschlossen werden. Für Einkäufe über den BIRGIT-ENGEL-Online Shop gelten die dort aufgeführten AGB’s. Etwaige AGB des Kunden werden nicht anerkannt; dies gilt auch dann, wenn BIRGIT ENGEL diesen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprochen hat.
II. BIRGIT ENGEL besitzt das Recht, die vorliegenden AGB einseitig abzuändern, sofern dies zur Anpassung an geänderte (gesetzliche/technische) Bedingungen notwendig ist. Eine Änderung wird BIRGIT ENGEL gegenüber dem Kunden bekanntgegeben. Die neuen/geänderten Klauseln werden in der Folge Bestandteil der Geschäftsbeziehung, es sei denn, unser Kunde widerspricht der Einbeziehung schriftlich innerhalb von 6 (sechs) Wochen nach Zugang der geänderten AGB.
B. Vertragsabschluss UND PREISE
I. Angebote von BIRGIT ENGEL sind freibleibend. Vereinbarungen oder sonstige Zusagen von unseren Mitarbeitern werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
II. Etwaige öffentliche Äußerungen, Abbildungen und Beschreibungen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden von BIRGIT ENGEL ausdrücklich und schriftlich rückbestätigt. Abweichungen von Maß, Gewicht, Güte, etc. sind – soweit sie nach DIN-/EN-Normen oder handelsüblich zulässig sind – gestattet. III. Die Bindung des Kunden an seine Bestellung beträgt 5 Werktage. IV. Bestellungen des Kunden sind nur bei ausdrücklicher Erklärung oder durch Auslieferung der Ware als angenommen anzusehen. Reines Schweigen von BIRGIT ENGEL auf eine Kunden-Bestellung stellt keine Annahme dar. Dies gilt auch für sog. kaufmännische Bestätigungsschreiben, es sei denn, wir haben mit dem Kunden ausdrücklich und für den Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart. V. Waren werden von BIRGIT ENGEL grundsätzlich nur in haushaltsüblichen Mengen abgegeben. VI. Es gelten unsere BIRGIT ENGEL-Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Sämtliche Preise beinhalten die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zzgl. Versandkosten sowie zzgl. etwaiger Aufschläge (z.B. bei Expresslieferung, etc.).
C. Versand und Gefahrübergang
I. Ist nichts Abweichendes zwischen BIRGIT ENGEL und dem Kunden vereinbart, besitzen wir bei einem Versendungswunsch des Kunden das Recht, den Versandweg und den Spediteur (DPD, UPS, Hermes, etc.) nach eigenem Ermessen festzulegen.
II. Bei vereinbarter Vorauskasse wird die Auslieferung der bestellten Ware erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises auf dem Geschäftskonto von BIRGIT ENGEL durchgeführt. Ist die Kaufpreiszahlung trotz Fälligkeit nicht bis spätestens 5 Kalendertage nach Absendung der Rechnung auf dem Geschäftskonto gutgeschrieben, besitzt BIRGIT ENGEL das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Mit dem Rücktritt wird die Bestellung des Kunden annulliert und BIRGIT ENGEL von jeder Lieferpflicht befreit. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen z.B. aus entgangenem Gewinn muss sich BIRGIT ENGEL in diesem Fall vorbehalten. III. Nach Übergabe der Ware an den Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers erfolgt der sog. Gefahrenübergang (= Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware) von BIRGIT ENGEL auf den Kunden. Handelt es sich bei einem BIRGIT ENGEL-Kunden jedoch um einen Verbraucher, erfolgt der sog. Gefahrenübergang erst mit Waren-Übergabe an den Verbraucher bzw. an einen vom Verbraucher benannten Empfänger.
D. Lieferfristen und -termine
I. Jede Lieferverpflichtung und –frist von BIRGIT ENGEL steht unter dem Vorbehalt richtiger/rechtzeitiger Selbstbelieferung. Dies gilt nicht, wenn die falsche/verspätete Belieferung von BIRGIT ENGEL selbst verschuldet ist.
II. BIRGIT ENGEL tätigt keine Fixtermin-Geschäfte. Hinweise zu Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Sollte eine Lieferungsfrist abgelaufen sein, wird automatisch eine angemessene Nachlieferungsfrist für BIRGIT ENGEL in Gang gesetzt. Entscheidend für die Einhaltung unserer Lieferfrist ist stets der Zeitpunkt der Absendung.
III. Lieferfristen beginnen für BIRGIT ENGEL niemals vor abschließender Klarstellung aller Bestell-Einzelheiten. Sofern der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige vertragliche Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, steht BIRGIT ENGEL das Recht zu, Lieferfristen entsprechend anzupassen und zu verschieben. Sonstige Rechte von BIRGIT ENGEL aus dem Verzug der Verpflichtungen unseres Kunden bleiben unberührt.
IV. Höhere Gewalt berechtigt BIRGIT ENGEL, Lieferungen für die Dauer der Behinderung inkl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Unter höhere Gewalt fallen etwa: Streiks, politische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Aussperrungen, Behinderung der Verkehrswege, von BIRGIT ENGEL nicht verschuldete Betriebsstörungen (z.B. Brand, Rohstoff- und Energiemangel), Verzögerung bei der Einfuhr-/Zollabfertigung sowie alle sonstigen Umstände, die, ohne von BIRGIT ENGEL verschuldet zu sein, die Lieferungen für uns wesentlich erschweren oder sogar unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob die oben genannten Ereignisse bei BIRGIT ENGEL oder einem anderen Vorlieferanten eintreten. Das Ereignis höherer Gewalt wird von uns gegenüber dem Kunden unverzüglich angezeigt. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung für eine der Parteien unzumutbar, so kann diese frühestens 6 (sechs) Wochen nach Zugang der Anzeige vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz existiert in diesen Fällen nicht. V. Bei Überschreitung der Liefertermine erhält unser BIRGIT ENGEL-Kunde eine evtl. zuvor geleistete Vorauszahlung selbstverständlich zurückerstattet. Der Kunde ist aber erst dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadensersatz von BIRGIT ENGEL zu verlangen, wenn zuvor eine angemessene Nachlieferfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt wurde. Diese Nachlieferfrist mit Ablehnungsandrohung ist nur dann entbehrlich, wenn BIRGIT ENGEL zuvor die Leistung endgültig verweigert hat. VI. Voraussetzung für die Haftung von BIRGIT ENGEL in Fällen des Verzuges ist in jedem Falle, dass der vom Kunden geltend gemachte Schaden nachgewiesen wird. Der Kunde hat in jedem Fall seine gesetzliche Schadensminderungspflicht zu beachten. VII. Der Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens gegenüber BIRGIT ENGEL ist bei leichter Fahrlässigkeit auf maximal 5% des Kaufpreises beschränkt. VIII. Im Übrigen gelten ergänzend die Regelungen in diesen AGB zum Schadensersatz und zur Haftungsbegrenzung.
E. Zahlung
I. Der Kunde erklärt sich bereit, Rechnungen sowie Gutschriften von BIRGIT ENGEL auch nur in elektronischer Form zu empfangen.
II. BIRGIT ENGEL behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszunehmen. III. Im Falle der Bezahlung mittels Vorkasse ist der Kunde verpflichtet, BIRGIT ENGEL den gesamten Kaufpreis innerhalb von 5 Kalendertagen nach Absendung der Rechnung auf unser Geschäftskonto zu überweisen. IV. Im Falle der Bezahlung auf Rechnung wird der Kunde den Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Auslieferung der Ware ohne jeglichen Abzug ausgleichen. V. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird oder gerät ein BIRGIT ENGEL-Kunde mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss schließen lassen, stehen BIRGIT ENGEL die gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte zu. BIRGIT ENGEL ist dann auch befugt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden fällig zu stellen und/oder für ausstehende Lieferungen Vorauskasse zu verlangen. VI. Bei Überschreitung des Zahlungsziels besitzt BIRGIT ENGEL das Recht, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt ausdrücklich vorbehalten. Ergänzend gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug.
F. Eigentumsvorbehalt
I. Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen bleiben die gelieferten Waren Eigentum von BIRGIT ENGEL.
II. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung pfleglich zu behandeln und uns einen Zugriff auf die Ware zu gewähren sowie etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware BIRGIT ENGEL hierüber zu unterrichten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen von BIRGIT ENGEL-Ware an Dritte vor vollständiger Kaufpreiszahlung sind unzulässig.
G. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
I. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte stehen einem BIRGIT ENGEL-Kunden, der Unternehmer ist, nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
II. BIRGIT ENGEL ist zur Abtretung der gegenüber dem Kunden zustehenden Zahlungsansprüche befugt.
H. Mängelansprüche
I. Mängel an unserer Ware sind durch BIRGIT ENGEL-Kunden, die Unternehmer sind, unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel an unserer Ware, die auch bei sorgfältigster Kontrolle innerhalb der oben benannten Frist nicht entdeckt werden können (sog. verdeckte Mängel), sind BIRGIT ENGEL unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
II. BIRGIT ENGEL-Ware gilt als vertragsgemäß, wenn sie im Moment des Gefahrenübergangs nicht oder nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit/Menge abweicht. Geringe, materialbedingte, handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Eigenschaften können nicht beanstandet werden. Von BIRGIT ENGEL ausgehändigte Muster sind nur als Anhaltspunkt anzusehen und für die Lieferung nicht bindend. Eine Garantie für die Eignung der bestellten Waren zu bestimmten Zwecken und/oder einen bestimmten Gebrauch kann BIRGIT ENGEL nicht erteilen, sofern diese Eigenschaften nicht bereits im Auftrag schriftlich festgehalten wurden. III. Für eine Verschlechterung oder eine unsachgemäße Behandlung unserer Ware nach Gefahrübergang wird keinerlei Haftung von BIRGIT ENGEL übernommen. IV. Bei Beanstandungen ist uns unverzüglich Gelegenheit zu geben, die Ware zu prüfen. V. Bei einem berechtigten Mangel kann ein BIRGIT ENGEL-Kunde nach eigener Wahl die Nacherfüllung, d.h. Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung), verlangen. Ist unser Kunde allerdings Unternehmer, steht die Wahl zwischen den beiden Arten der Nacherfüllung BIRGIT ENGEL zu. BIRGIT ENGEL kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. VI. Schlägt die Nacherfüllung fehl, steht einem BIRGIT ENGEL-Kunden das Recht zu, wahlweise den Warenpreis herabzusetzen (Minderung) oder den Vertrag rückgängig zu machen (Rücktritt). Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser allein oder neben anderen Mängelansprüchen oder -rechten (z.B. Rücktritt) geltend gemacht werden soll. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch wegen Mangelfolgeschäden bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Schadensersatzansprüche bestehen nur unter den Vorgaben von Buchstaben I. VIII. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernimmt BIRGIT ENGEL gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, nur, soweit diese im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Wert der mangelfreien Ware, angemessen sind, maximal jedoch bis zum Wert der mangelfreien Ware im Zeitpunkt der Lieferung. IX. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren seine Mängelansprüche bezüglich neuer und gebrauchter Waren in einem Jahr nach Ablieferung. Ist der Kunde Verbraucher, verjähren seine Mängelansprüche bezüglich neuer Waren in zwei Jahren, bei gebrauchten Waren in einem Jahr nach Ablieferung.
I. Schadensersatz, Haftungsbegrenzung und Verjährung
I. BIRGIT ENGEL haftet seinen Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
Aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- arglistigem Verschweigen,
- bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
Verletzt BIRGIT ENGEL fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß dem oben genannten Punkt unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag BIRGIT ENGEL nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unser Kunde regelmäßig vertrauen darf.
II. Im Übrigen ist eine Haftung von BIRGIT ENGEL ausgeschlossen.
III. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von BIRGIT ENGEL für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. IV. Die Haftung wegen Lieferverzug ist in Buchstabe D. abschließend geregelt.
J. Disclaimer
I. Die Inhalte von BIRGIT ENGEL wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Nach §§ 8 bis 10 TMG ist BIRGIT ENGEL als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen wird BIRGIT ENGEL diese Inhalte umgehend entfernen.
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K. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
I. Für sämtliche Geschäftsbeziehungen von BIRGIT ENGEL mit Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
II. Gerichtsstand ist München, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Die Befugnis von BIRGIT ENGEL, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
IIII. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die ungültige Bestimmung ist so zu handhaben, dass der mit ihr verfolgte Zweck in gesetzlich zulässiger Weise erreicht wird.